BE
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Voraussetzungen
- 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"). Eine Anmeldung ist 6 Monate vorher möglich.
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig
Teilnahme an Prüfung
- Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Stundenpensum
Du musst mindestens 5 Sonderfahrten mit je 45 Minuten Laufzeit absolvieren. Diese setzen sich aus 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrten zusammen. Dazu musst du noch entsprechende Übungsstunden absolvieren. Für Übungsstunden gibt es keine vorgeschriebene Mindestmenge. Die Anzahl hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab.
Das darfst du fahren
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht überschreitet.
Quelle: https://www.tuvsud.com/