![[object Object]](/static/c6efaa03506a584c63e959a36587d3a2/1e618/Achims-Fahrschule-fuererscheinklasse-b197-dsktp.jpg)
Inklusive BF17 und B197
Voraussetzungen
- 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"). Eine Anmeldung ist 6 Monate vorher möglich.
- Kein Vorbesitz erfolrderlich
- Erfolgreich abgeschlossener Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Teilnahme an Prüfung
- Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Stundenpensum
- Du musst insgesamt 14 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten Laufzeit besuchen. Diese setzen sich aus 12 Grundstoff Themen und 2 Klassenspezifischen Themen zusammen. Bist du bereits im Besitz einer Führerscheinklasse, wie z.B. der Klasse A, musst du nur 6 Grundstoff Themen besuchen.
- Du musst mindestens 12 Sonderfahrten mit je 45 Minuten Laufzeit absolvieren. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten zusammen. Dazu musst du noch entsprechende Übungsstunden absolvieren. Für Übungsstunden gibt es keine vorgeschriebene Mindestmenge. Die Anzahl hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab.
Das darfst du fahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Begleitendes Fahren
Bestehst du die Prüfung für deinen Führerschein mit 17 Jahren, erhältst du zunächst keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt dich zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Begleitperson in Deutschland und Österreich. Du kannst mehrere Personen als Begleitperson eintragen lassen. Diese müssen nicht mit dir verwandt sein. Deine Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen sowie maximal einen eingetragenen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
B197
- Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.