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Voraussetzungen

  • 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Eine Anmeldung ist 6 Monate vorher möglich.
  • Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
  • Erfolgreich abgeschlossener Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Teilnahme an Prüfung

  • Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Bist du bereits seit über 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2, musst du die Theoretische Prüfung nicht erneut ablegen.
  • Die praktische Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Stundenpensum

  • Du musst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten Laufzeit besuchen. Diese setzen sich aus 12 Grundstoff Themen und 4 Klassenspezifischen Themen zusammen. Bist du bereits im Besitz einer Führerscheinklasse, wie z.B. der Klasse B, musst du nur 6 Grundstoff Themen besuchen. Bist du bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2, muss keine Unterrichtseinheit besucht werden.
  • Du musst mindestens 12 Sonderfahrten mit je 45 Minuten Laufzeit absolvieren. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten zusammen. Dazu musst du noch entsprechende Übungsstunden absolvieren. Für Übungsstunden gibt es keine vorgeschriebene Mindestmenge. Die Anzahl hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab. Bist du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2, hast diesen aber weniger als 2 Jahre, reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrt. Bist du bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2, müssen keine Sonderfahrten absolviert werden. Je nach Fähigkeit musst du lediglich ggf. einige Übungsstunden absolvieren.

Das darfst du fahren

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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